Ablauf der Eignungsprüfung

Das Verfahren zur Eignungsprüfung gliedert sich in drei Schritte: 

 

1) Einreichung eines formellen Antrags inkl. aller notwendigen Unterlagen bis zum 1. April eines jeden Jahres. 

 

2) Bei erfolgreicher Zulassung zur Eignungsprüfung wird nach Bestätigung des Bewerbers/ der Bewerberin ein Vertrag zur Teilnahme an der Eignungsprüfung geschlossen. Mit Annahme des Vertrages ist vor Beginn des Online-Seminars eine Verwaltungsgebühr von 150,00 € zu entrichten.

 

3) Teilnahme an einem vierwöchigen Online-Seminar „Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens“ im Mai* eines jeden Jahres. Die Eignungsprüfung findet ausschließlich online statt und erfolgt zeit- und ortsunabhängig. Das Seminar endet mit der Eignungsprüfung in Form der Abgabe einer schriftlichen Hausarbeit am 15. Juli jeden Jahres.

 

Eignungsprüfungen, die an anderen Hochschulen abgelegt wurden, ersetzen die nach dieser Satzung vorgeschriebene Eignungsprüfung nicht (siehe § 2a Abs. 9 StPrO MNM). 

Eignungsprüfung (Leistungsüberprüfung)

Ziel der Leistungsüberprüfung ist insbesondere die Feststellung der theoretischen und methodischen Kenntnisse zum wissenschaftlichen Arbeiten und die fachliche Eignung der Bewerberinnen und der Bewerber. Dies umfasst insbesondere:

  • die Kenntnis von wissenschaftstheoretischen Positionen,
  • die Kenntnis der unterschiedlichen Forschungsmethoden,
  • die Kenntnis der formalen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und
  • die reflektierte Auseinandersetzung mit aktuellen Themen aus dem Studiengebiet.

Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Leistungsfeststellung in Form einer

Hausarbeit im Umfang von maximal 10 Seiten, der eine vierwöchige, zusammenhängende

netzbasierte Lehr-Lern-Veranstaltung vorausgeht, die erfolgreich absolviert worden sein muss (siehe § 2a Abs. 5 StPrO MNM).

 

Der späteste Termin für die Abgabe der Leistungsüberprüfung (Hausarbeit) ist der 15. Juli eines Jahres. 

 

Die Eignungsprüfung wird von zwei durch den Prüfungsausschuss benannten Prüfenden

mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Das Ergebnis der Prüfung wird den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich durch die Studiengangsleitung mitgeteilt (siehe § 2a Abs. 6 StPrO MNM). Über das Bestehen der Eignungsprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Weitere Informationen über die Anforderungen sowie die Zugangsdaten für die Online-Plattform erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid zur Eignungsprüfung.