Antrag zur Eignungsprüfung

Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt auf Antrag an das Bewerbungsamt innerhalb der vom jeweiligen Studiengang festgelegten Bewerbungsfrist. 

 

Dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformular sind nachstehende Anlagen beizufügen, die die Eignung und Befähigung zum Studium belegen:

 

1) Motivationsschreiben zur Begründung des Studienwunsches,

2) tabellarischer Lebenslauf,

3) Schulzeugnisse,

4) Zeugnisse über die Berufsausbildung und berufliche Weiterqualifikationen ggf. inkl. entsprechender Nachweise über Prüfungsleistungen,

5) Nachweis der jeweiligen Arbeitgeber über Art und Dauer der Berufstätigkeit.

 

In dem Motivationsschreiben gemäß Ziff.1 sollen die Bewerberinnen und Bewerber ihre bisherige Kompetenzentwicklung detailliert darlegen und durch qualifizierte Anlagen belegen (siehe § 2a Abs. 3 StPrO MNM).

 

Alle Angaben - insbesondere auch Zeiten der Berufstätigkeit - müssen durch Bescheinigungen, Zeugnisse o. ä. belegt werden. Schulzeugnisse, Zeugnisse über die Berufsausbildung und Zeugnisse beruflicher Weiterqualifikationen können nur in beglaubigter Kopie anerkannt werden. 

 

Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist form- und fristgerecht mit allen notwendigen Unterlagen spätestens bis zum 1. April eines jeden Jahres zu richten an die: 

Evangelische Hochschule Darmstadt

Fachbereich Wissenschaftliche Weiterbildung

Bewerbungsamt

Zweifalltorweg 12

64293 Darmstadt

 

Die o.g. Antragsfrist ist als Ausschlussfrist anzusehen, bis zu der die erforderlichen Unterlagen vollständig beim Prüfungsausschuss vorliegen müssen.

 

Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich

von der Studiengangsleitung durch einen Zulassungsbescheid mitgeteilt. (siehe § 2a Abs. 4 StPrO MNM).